Rechtsprechung
   LG Berlin, 18.03.2004 - 5 O 352/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,21998
LG Berlin, 18.03.2004 - 5 O 352/03 (https://dejure.org/2004,21998)
LG Berlin, Entscheidung vom 18.03.2004 - 5 O 352/03 (https://dejure.org/2004,21998)
LG Berlin, Entscheidung vom 18. März 2004 - 5 O 352/03 (https://dejure.org/2004,21998)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,21998) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Anwendbarkeit der VOB/B trotz unwirksamer Einbeziehung?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BauR 2004, 1196 (Ls.)
  • BauR 2004, 1781
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 17.12.1998 - VII ZR 37/98

    Anforderungen an den Hinweis auf die Ausschlußwirkung der vorbehaltlosen Annahme

    Auszug aus LG Berlin, 18.03.2004 - 5 O 352/03
    Die Erklärung muss dem Auftraggeber daher hinreichend, deutlich vor Augen führen, dass er Nachforderungen nicht durchsetzen kann, wenn er den Vorbehalt nicht fristgerecht erklärt und begründet (BGH BauR 1999, 396 ff.).

    Aus § 16 Nr. 3 Abs. 5 VOB/B ergibt sich, dass nicht eine prüffähige Schlussrechnung vorliegen muss, um durch eine schlusszahlungsgleiche Erklärung die vorbehaltlose Annahme der Schlusszahlung auszulösen (BGH BauR 1999, 396, 397).

  • BGH, 28.06.1979 - VII ZR 242/78

    VOB/B-Fassung 1973 - Vorbehaltlose Annahme der Schlußzahlung

    Auszug aus LG Berlin, 18.03.2004 - 5 O 352/03
    Samstage sind bei der Fristberechnung als Werktage zu zählen (BGB BauR 1979, 527, 529).

    Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, dass es eines ausdrücklich erklärten Vorbehaltes bei der Annahme der Schlusszahlung nicht bedürfe, wenn der Auftraggeber in engem zeitlichen Zusammenhang mit deren Eingang erklärt habe, er bestehe auf der Bezahlung der vollen Werklohnforderung (BGH NJW 1970, 1185; BGH BauR 1979, 527) bezieht sich auf die bis 1990 geltende Fassung der VOB/B, die noch nicht vorsah, dass der Auftraggeber den Auftragnehmer von der Schlusszahlung schriftlich zu unterrichten und auf die Ausschlusswirkung hinzuweisen hatte (vgl. hierzu: Ingenstau/Korbion-Locher, VOB Kommentar, 15. Aufl., § 16 Nr. 3 VOB/B Rdnr. 93).

  • OLG Düsseldorf, 23.06.1995 - 22 U 205/94

    Welche Nachbesserungsfrist bei Mängeln vor Abnahme?

    Auszug aus LG Berlin, 18.03.2004 - 5 O 352/03
    Auch wenn dem Vertragsentwurf vom 7. Oktober 2002 - entgegen seinem Wortlaut - der Text der VOB/B nicht beigefügt gewesen sein sollte, kann sich die Klägerin nicht auf eine nicht wirksame Einbeziehung der VOB/B aufgrund der etwaigen Unkenntnis des Beklagten von deren Text berufen; denn wenn beide Bauvertragsparteien von einer Einbeziehung ausgehen, ist es dem Auftragnehmer als Verwender nach Treu und Glauben verwehrt, sich auf einen Verstoß gegen § 305 Abs. 2 BGB zu berufen (OLG Düsseldorf NJW-RR 1996, 1422 zu § 2 Abs. 1 AGBG).
  • BGH, 16.04.1970 - VII ZR 40/69

    Erklärung des Vorbehalts bei der Annahme der Schlußzahlung

    Auszug aus LG Berlin, 18.03.2004 - 5 O 352/03
    Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, dass es eines ausdrücklich erklärten Vorbehaltes bei der Annahme der Schlusszahlung nicht bedürfe, wenn der Auftraggeber in engem zeitlichen Zusammenhang mit deren Eingang erklärt habe, er bestehe auf der Bezahlung der vollen Werklohnforderung (BGH NJW 1970, 1185; BGH BauR 1979, 527) bezieht sich auf die bis 1990 geltende Fassung der VOB/B, die noch nicht vorsah, dass der Auftraggeber den Auftragnehmer von der Schlusszahlung schriftlich zu unterrichten und auf die Ausschlusswirkung hinzuweisen hatte (vgl. hierzu: Ingenstau/Korbion-Locher, VOB Kommentar, 15. Aufl., § 16 Nr. 3 VOB/B Rdnr. 93).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht